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Fugen – nicht immer Schäden am Bau

Fugen in Fußbodenkonstruktionen führen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmern.

Doch nicht immer handelt es sich bei Fugen im Fußboden um Schäden am Bau. Die Fugen haben häufig vielmehr bauliche Gründe, die im Folgenden kurz erläutert werden.

Bauwerksfugen werden angeordnet, um Bauwerke oder Bauteile zu trennen.

 

Bewegungsfuge
Die Bewegungsfuge trennt nur oberhalb des Betons oder des Estrichs. Bei Parkett und Fliesen werden Bewegungsfugen angeordnet, ohne dass z.B. im schwimmenden Estrich eine Fuge zu finden ist. Werden Bewegungsfugen im Bereich des Estrich angeordnet, dienen sie u.a. zur Aufnahme von thermischen Längenänderungen oder zur Schalltrennung. Bewegungsfugen im Estrich werden in die Beläge übernommen.

Für Bauwerks- und Bewegungsfuge gilt immer, dass die darüber liegenden Schichten Fugenbreite und Fugenspiel nicht einengen. Sie müssen an gleicher Stelle übernommen werden.

 

Scheinfuge
Bei der Scheinfuge, auch Schnittfuge genannt, wird der Estrich zu ca. einem Drittel eingeschnitten. Diese Fuge bildet eine sog. “Sollbruchstelle”. Nach dem Aushärten kann diese Fuge kraftschlüssig geschlossen werden und muss nicht in den Oberbelag übernommen werden.

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